Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sind unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige Bedarfe zu decken.
2. März 2010 | Von Hartmut | Kategorie: AllgemeinGültig ab: 17.02.2010
31.Gültig bis: 03.2011
Zusammenfassung
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 09.02.2010 – 1 BvL 1, 3 und 4/09 – sind unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige Bedarfe zu decken.
1. Ausgangssituation
Nach dem o.g. Urteil sind ab dessen Verkündung unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige Bedarfe im Einzelfall schon vor Schaffung einer entsprechenden [...]



