Sozialhilfe
14. März 2009 | Von Hartmut | Kategorie: NachrichtenKosten der Krankenversicherung und Pflegeversicherung
§ 32 Abs. 1 SGB XII bestimmt, dass der Sozialhilfeträger verpflichtet ist, für einen bestimmten Personenkreis die Krankenversicherungsbeiträge zu übernehmen und sie weiterzuversichern. Dies gilt für diejenigen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht bei den Krankenkassen ausgeschieden sind und in den letzen fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate [...]



