Erstattung der Kosten für die Wahrnehmung seines Umgangsrechtes
30. April 2009 | Von Hartmut | Kategorie: AllgemeinALG II-Empfänger hat Anspruch auf Bezahlung der Kosten für Umgangsrecht mit seinem Sohn
Grundleistungsträger ist zur Zahlung eines Zuschusses verpflichtet
Ein Arbeitslosengeld II-Empfänger kann die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts mit seinem Sohn von der ARGE erstattet bekommen. Lebt das Kind in einer anderen Stadt, müssen Fahrt- und Übernachtungskosten bezahlt werden. Das hat das Sozialgericht Dresden [...]



