Leistungsvoraussetzungen SGB II

31. Januar 2010 | Von Hartmut | Kategorie: Allgemein

Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die

  1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
  2. erwerbsfähig sind,
  3. hilfebedürftig sind und
  4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Hilfebedürftige).

Keine Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die

  1. in einer (voll-)stationären Einrichtung untergebracht sind (Ausnahmen: Krankenhaus-/Rehaaufenthalt von voraussichtlich weniger als 6 Monaten oder Freigänger ),
  2. Vermögen haben, das die gesetzlichen Vermögungsgrenzen übersteigt,
  3. sich ohne vorherige Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des zeit und ortsnahen Bereich aufhalten,
  4. als Auszubildende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder nach dem §§ 60–62 SGB III zumindest dem Grunde nach förderungsfähig sind oder
  5. Altersrente nach dem SGB VI beziehen oder erwerbsgemindert sind. Letztere Personen haben bei
  • dauerhafter voller Erwerbsminderung Anspruch auf Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung,
  • befristeter voller Erwerbsminderung Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt , sofern jeweils die Voraussetzungen zum Bezug erfüllt sind.

Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer  Bedarfsgemeinschaft leben.

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