Leistungsvoraussetzungen SGB II
31. Januar 2010 | Von Hartmut | Kategorie: AllgemeinLeistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Hilfebedürftige).
Keine Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die
- in einer (voll-)stationären Einrichtung untergebracht sind (Ausnahmen: Krankenhaus-/Rehaaufenthalt von voraussichtlich weniger als 6 Monaten oder Freigänger ),
- Vermögen haben, das die gesetzlichen Vermögungsgrenzen übersteigt,
- sich ohne vorherige Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des zeit und ortsnahen Bereich aufhalten,
- als Auszubildende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder nach dem §§ 60–62 SGB III zumindest dem Grunde nach förderungsfähig sind oder
- Altersrente nach dem SGB VI beziehen oder erwerbsgemindert sind. Letztere Personen haben bei
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- dauerhafter voller Erwerbsminderung Anspruch auf Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung,
- befristeter voller Erwerbsminderung Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt , sofern jeweils die Voraussetzungen zum Bezug erfüllt sind.
Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.



