Aktuelle Urteile
SG Braunschweig: Aufteilung der Aufwendungen für die Unterkunft im SGB II
Leben Personen, die miteinander verwandt sind, in einer Haushaltsgemeinschaft, bestehen nach Ansicht des Sozialgerichts Braunschweig, Urteil vom 16.05.2008 - S 25 AS 138/06, die vom Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu übernehmenden Kosten der Unterkunft in einem nach Kopfteilen bemessenen Anteil an den gesamten Unterkunftskosten, die von der Haushaltsgemeinschaft zu tragen sind.
LSG NRW: Übernahme von monatlichen Stromkosten im SGB II
Mit Beschluss vom 06.04.2009 - L 7 B 432/08 AS NZB, stellt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen klar, dass Stromkosten, soweit sie den in den Regelleistungen nach § 20 Abs. 1 SGB II enthaltenen Anteil überschreiten, vom Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende selbst zu tragen sind. Dieser müsse mit seinem “Budget” eingenverantwortlich haushalten.
Nachzahlung von Arbeitsagentur nicht auf Hartz IV anrechnen
Eine Nachzahlung von Arbeitslosenhilfe gilt nach einem Entscheid des Sozialgerichts Düsseldorf nicht als Einkommen oder Vermögen, das Hartz IV-Leistungen schmälert.
In einem am Montag veröffentlichten Urteil gaben die Richter einer Düsseldorfer Klägerin Recht, die nach einem Rechtsstreit mit der Bundesagentur für Arbeit rund 9.200 Euro Nachzahlung an Arbeitslosenhilfe für die Jahre 2003 und 2004 erhielt. Da die Frau inzwischen Arbeitslosengeld II bezog, addierte die Düsseldorfer Arge diesen Betrag zu deren Vermögen, hob ihre Bewilligung auf und forderte Geld zurück. (AZ: S 35 AS 12/07)
LSG Berlin-Brandenburg: Hilfe bei Krankheit nach dem SGB XII in einer Notlage
Nach Auffassung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2008 - L 15 B 32/08 SO ER, stellen Ansprüche aus einem Krankenversicherungsvertrag so lange und so weit keine vorrangigen Mittel dar, wie ein solcher Vertrag nicht geschlossen ist und damit auch nicht zu Leistungsansprüchen führen kann und eine ärztliche Behandlung dringend erforderlich ist.
L 6 AS 130/07 Prüfung der Angemessenheit von Unterkunftskosten
L 6 AS 130/07 24.09.2008 rechtskräftig , Urteil
Text: Der Leistungsträger hat einen konkret-individuellen Maßstab anzulegen und zu ermitteln, ob in dem maßgeblichen räumlichen Vergleichsbereich Wohnungen mit einfachem Ausstattungsniveau konkret zur Verfügung stehen . Unterlässt der Leistungsträger aber die insoweit erforderlichen Ermittlungen , so hat er die Kosten der Unterkunft des Leistungsempfängers in tatsächlichen Umfang zu tragen .
Räumlicher Vergleichsmaßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Unterkunftskosten ist lediglich der Wohnort des Hilfeempfängers
B 14 AS 45/07 R Pflicht zur Vorlage von Kontoauszügen durch Datenschutz begrenzen
Hiernach hat, wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweis*urkunden vorzulegen. Die allgemeinen Mitwirkungspflichten gelten grundsätzlich auch im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die von der Beklagten geforderten Vorlagepflichten waren auch nicht durch § 65 SGB I eingeschränkt, der Grenzen der Mitwirkungspflicht aufzeigt. Insbesondere kann die Beklagte nicht darauf verwiesen werden, nur im Rahmen eines (Erst-) Antrags die Vorlage von Kontoauszügen etc zu fordern. Eine solche Aufforderung kann auch - wie hier - bei Stellung eines Folgeantrags erfolgen. Ebenso wenig ist die Vorlagepflicht auf konkrete Verdachtsfälle beschränkt. Hinsichtlich der zeitlichen Erstreckung war die Vorlage von Kontoauszügen jedenfalls der letzten drei Monate nicht unverhältnismäßig.